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          Kosten

Die Kosten für die Tauchmedizinische Untersuchung werden nicht von der Krankenkasse übernommen, da es sich um keine krankheitsbedingte Untersuchung handelt.

Die ärztliche Leistung wird daher nach  GOÄ  (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Es werden keine Pauschalsätze liquidiert, sondern nur die notwendigen und durchgeführten Untersuchungen.

 

Der Taucherarzt sollte als medizinscher Berater des Tauchers angesehen werden!

Vertrauen Sie Ihrem Taucherarzt Ihre Probleme an und wir werden gemeinsam versuchen, eine Lösung zu finden!

Der Taucherarzt möchte, daß Sie Ihr Tauchtauglichkeits-Zeugnis bekommen!

Dr. med. Karin Förster  |  TauchmedizinMuc@aol.com